Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen. Sie ist in §34 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Das Prinzip: Die Steuer auf Ihre Abfindung wird so berechnet, als hätten Sie nur ein Fünftel davon erhalten. Die resultierende Steuerdifferenz wird dann verfünffacht. Das klingt kompliziert, spart aber erheblich — weil die Steuerprogression gedämpft wird.
Warum spart die Fünftelregelung Steuern?
Das deutsche Steuersystem ist progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Ohne Fünftelregelung würde eine Abfindung von 40.000 € auf Ihr reguläres Einkommen draufgerechnet — und der gesamte Betrag zum höheren Grenzsteuersatz versteuert.
Die Fünftelregelung verhindert das, indem sie die Progression glättet.
So funktioniert die Berechnung — Schritt für Schritt
Die Berechnung nach §34 EStG erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Reguläre Steuer berechnen
Berechnen Sie die Einkommensteuer auf Ihr reguläres Jahreseinkommen (ohne Abfindung).
Schritt 2: Steuer mit einem Fünftel berechnen
Berechnen Sie die Einkommensteuer auf Ihr reguläres Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
Schritt 3: Differenz verfünffachen
Bilden Sie die Differenz zwischen Schritt 2 und Schritt 1. Multiplizieren Sie diese Differenz mit 5. Das Ergebnis ist die begünstigte Steuer auf Ihre Abfindung.
Rechenbeispiel
- Jahreseinkommen: 48.000 €
- Abfindung: 40.000 €
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Steuer auf 48.000 € (regulär) | ca. 10.190 € |
| Steuer auf 48.000 € + 8.000 € (1/5 der Abfindung) | ca. 13.235 € |
| Differenz | ca. 3.045 € |
| Differenz × 5 = Steuer auf Abfindung | ca. 15.225 € |
| Steuer ohne Fünftelregelung | ca. 17.580 € |
| Ersparnis durch Fünftelregelung | ca. 2.355 € |
Nutzen Sie unseren Fünftelregelung-Rechner für eine exakte Berechnung mit Ihren persönlichen Daten.
Wichtig: Was sich seit 2025 geändert hat
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Das bedeutet:
- Ihr Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab
- Sie müssen die Fünftelregelung aktiv in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen
- Das Finanzamt prüft dann, ob die Anwendung günstiger ist
- Die zu viel gezahlte Steuer wird Ihnen nachträglich erstattet
Vergessen Sie die Steuererklärung nicht — sonst verschenken Sie die Ersparnis.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung lohnt sich umso mehr, je:
- höher die Abfindung im Verhältnis zum regulären Einkommen ist
- niedriger Ihr reguläres Einkommen ist (stärkerer Progressionseffekt)
- kürzer der Zeitraum ist, in dem die Abfindung gezahlt wird (Zusammenballung)
Wann lohnt sie sich nicht?
- Ihr reguläres Einkommen liegt unter dem Grundfreibetrag (12.096 € in 2026)
- Die Abfindung ist im Verhältnis zum Einkommen sehr gering
- Die Abfindung wird in Raten über mehrere Jahre gezahlt (keine Zusammenballung)
Voraussetzungen für die Fünftelregelung
Damit die Fünftelregelung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zusammenballung von Einkünften: Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr zufließen
- Entschädigung für Einnahmeausfall: Die Zahlung muss den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren
- Außerordentlichkeit: Die Abfindung muss höher sein als das Einkommen, das ohne Kündigung bis Jahresende noch geflossen wäre
Keine Sozialversicherungsbeiträge
Ein zusätzlicher Vorteil: Auf echte Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an — weder Renten-, Kranken-, Pflege- noch Arbeitslosenversicherung. Die einzige Abgabe ist die Einkommensteuer (ggf. plus Solidaritätszuschlag).
Ihre nächsten Schritte
- Abfindung berechnen — Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner für drei Szenarien mit Netto-Schätzung
- Steuerersparnis prüfen — Unser Fünftelregelung-Rechner berechnet die exakte Ersparnis
- Steuererklärung einplanen — Seit 2025 müssen Sie die Fünftelregelung aktiv beantragen
- Rechtsschutz prüfen — Mit anwaltlicher Unterstützung erzielen Sie oft eine deutlich höhere Abfindung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich die Fünftelregelung beantragen?
Ja, seit 2025. Ihr Arbeitgeber wendet sie nicht mehr automatisch an. Sie müssen sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Gilt die Fünftelregelung bei Aufhebungsverträgen?
Ja. Die Fünftelregelung gilt für alle Abfindungen wegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses — unabhängig davon, ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich.
Kann ich die Abfindung auf zwei Jahre verteilen?
Grundsätzlich ja, aber dann greift die Fünftelregelung möglicherweise nicht mehr, da keine Zusammenballung in einem Kalenderjahr vorliegt. Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Quellen: §34 EStG, §32a EStG