Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland
Die gesetzlichen Kündigungsfristen in Deutschland sind in §622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Sie gelten als Mindestfristen — im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart werden, aber keine kürzeren (mit wenigen Ausnahmen).
Grundkündigungsfrist: 4 Wochen
Die Basisfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB).
Wichtig: 4 Wochen sind nicht ein Monat. 4 Wochen = 28 Tage.
Staffelung für Arbeitgeber (§622 Abs. 2 BGB)
Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Kündigung muss immer zum Monatsende erfolgen:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Probezeit (max. 6 Monate) | 2 Wochen, kein Termin | §622 Abs. 3 BGB |
| Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | §622 Abs. 1 BGB |
| Ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
| Ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 2 BGB |
| Ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 3 BGB |
| Ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 4 BGB |
| Ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 5 BGB |
| Ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 6 BGB |
| Ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende | §622 Abs. 2 Nr. 7 BGB |
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Arbeitnehmer-Kündigung
Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich die Basisfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die gestaffelte Verlängerung nach §622 Abs. 2 gilt nur für den Arbeitgeber.
Ausnahme: Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass für den Arbeitnehmer die gleiche verlängerte Frist gilt wie für den Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerfrist darf jedoch nie länger sein als die des Arbeitgebers (§622 Abs. 6 BGB).
Sonderfälle
Probezeit (§622 Abs. 3 BGB)
Während der Probezeit (maximal 6 Monate) gilt eine verkürzte Frist von 2 Wochen — und zwar zu jedem beliebigen Tag, nicht nur zum 15. oder Monatsende.
Kleinbetriebe (§622 Abs. 5 BGB)
In Betrieben mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern kann die Grundkündigungsfrist im Arbeitsvertrag auf 4 Wochen ohne festen Termin verkürzt werden (also nicht zum 15. oder Monatsende).
Befristete Arbeitsverträge
Befristete Verträge können während der Laufzeit nur ordentlich gekündigt werden, wenn das im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ohne eine solche Klausel ist nur eine außerordentliche (fristlose) Kündigung möglich.
Tarifvertrag
Tarifverträge können von den gesetzlichen Fristen abweichen — sowohl nach oben als auch nach unten. Der Tarifvertrag geht dem Arbeitsvertrag vor.
Fristlose Kündigung (§626 BGB)
Bei einem wichtigen Grund kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (§626 BGB). Typische Gründe:
- Diebstahl oder Unterschlagung am Arbeitsplatz
- Arbeitsverweigerung
- Schwere Beleidigung
- Sexuelle Belästigung
- Strafbare Handlungen gegen den Arbeitgeber
Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Grundes ausgesprochen werden.
So berechnen Sie Ihren letzten Arbeitstag
Beispiel 1: Arbeitgeber-Kündigung nach 10 Jahren
- Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre → 4 Monate zum Monatsende
- Kündigungsdatum: 15. März 2026
- 4 Monate ab März → Ende Juli
- Letzter Arbeitstag: 31. Juli 2026
Beispiel 2: Arbeitnehmer-Kündigung
- Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Kündigungsdatum: 1. März 2026
- 28 Tage ab 1. März = 29. März
- Nächster zulässiger Termin nach dem 29. März: 31. März 2026 (Monatsende)
Beispiel 3: Probezeit
- Frist: 2 Wochen, kein Termin
- Kündigungsdatum: 10. März 2026
- 14 Tage ab 10. März
- Letzter Arbeitstag: 24. März 2026
Kündigung erhalten? Ihre nächsten Schritte
- Kündigungsfrist prüfen — Nutzen Sie unseren Kündigungsfrist-Rechner für das exakte Datum
- 3-Wochen-Frist beachten — Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie nur 3 Wochen nach Zugang (§4 KSchG)
- Abfindung berechnen — Unser Abfindungsrechner zeigt drei Szenarien mit Netto-Schätzung
- Rechtsschutz prüfen — Mit einem Arbeitsrechtsschutz tragen Sie kein Kostenrisiko beim Anwalt
- Arbeitsagentur informieren — Melden Sie sich spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung arbeitssuchend
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann mein Arbeitgeber eine kürzere Frist vereinbaren?
Grundsätzlich nein — die gesetzlichen Fristen sind Mindestfristen. Ausnahmen gelten nur in der Probezeit, bei Kleinbetrieben und durch Tarifvertrag.
Zählt die Betriebszugehörigkeit ab dem ersten Tag?
Ja, die Betriebszugehörigkeit beginnt am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Zeiten als Auszubildender zählen mit, wenn das Arbeitsverhältnis direkt anschließend fortgesetzt wurde.
Was passiert wenn ich die Frist nicht einhalte?
Kündigen Sie mit zu kurzer Frist, ist die Kündigung nicht automatisch unwirksam. Sie wird in der Regel in eine Kündigung zum nächstmöglichen zulässigen Termin umgedeutet.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Quellen: §622 BGB, §626 BGB, §4 KSchG