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Berechnen Sie Ihre Abfindung in 30 Sekunden — mit Fünftelregelung, Szenarien-Vergleich und Netto-Schätzung.
Ab 50 Jahren mit 15+ Dienstjahren erhöht sich die gerichtliche Obergrenze auf 15–18 Monatsgehälter (§10 KSchG).
Gehalt, Dienstjahre, Alter und Kündigungsart
Drei Faktoren zeigen Ihre Bandbreite
Fünftelregelung senkt die Steuerlast
Rechtsschutz übernimmt Anwaltskosten
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Arbeitnehmer mit Anwalt erzielen statistisch 1,5–2× höhere Abfindungen als ohne anwaltliche Vertretung.
Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage (§4 KSchG).
Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an — nur Einkommensteuer (reduzierbar durch die Fünftelregelung).
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Die Berechnung einer Abfindung in Deutschland basiert auf der Regelabfindung nach §1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Die Formel lautet: Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor 0,5. Dieser Faktor gilt als gesetzliches Minimum bei betriebsbedingter Kündigung, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
In der Praxis werden häufig höhere Faktoren erzielt. Bei Aufhebungsverträgen liegt der Faktor typischerweise zwischen 0,5 und 1,5 — abhängig von der Verhandlungsposition, der Unternehmensgröße und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Mit anwaltlicher Unterstützung sind Faktoren von 1,0 bis 1,5 realistisch.
Für Arbeitnehmer über 50 Jahre mit langer Betriebszugehörigkeit sieht §10 KSchG erhöhte Obergrenzen vor: Bis zu 15 Monatsgehälter (ab 50 Jahre, 15+ Dienstjahre) oder 18 Monatsgehälter (ab 55 Jahre, 20+ Dienstjahre). Diese Kappung gilt jedoch nur bei gerichtlicher Auflösung, nicht bei freien Verhandlungen.
Abfindungen sind in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig, aber es gibt eine wichtige Vergünstigung: die Fünftelregelung nach §34 EStG. Dabei wird die Steuer so berechnet, als hätten Sie nur ein Fünftel der Abfindung erhalten. Die resultierende Steuerdifferenz wird dann verfünffacht. Das senkt die Steuerprogression erheblich.
Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Sie müssen sie aktiv in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Unser Fünftelregelung-Rechner zeigt Ihnen genau, wie viel Sie sparen.
Ein weiterer Vorteil: Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weder Renten-, Kranken-, Pflege- noch Arbeitslosenversicherung werden fällig. Die einzige Abgabe ist die Einkommensteuer.
Angenommen: 4.000 € Bruttomonatsgehalt, 10 Beschäftigungsjahre
| Szenario | Brutto |
|---|---|
| Regelabfindung (Faktor 0,5) | 20.000 € |
| Mit Verhandlung (Faktor 1,0) | 40.000 € |
| Mit Fachanwalt (Faktor 1,5) | 60.000 € |
Die Fünftelregelung spart in diesem Fall ca. 2.285 € Steuern. Die geschätzte Netto-Abfindung bei Faktor 1,0 beträgt ca. 24.705 €.
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Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Berechnungen basieren auf der Regelabfindung nach §1a KSchG und den Einkommensteuertarifen 2026. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von individuellen Umständen ab. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Stand: März 2026 · Quellen: §1a KSchG, §10 KSchG, §34 EStG, §32a EStG, §622 BGB